Wie werden Gebühren berechnet?

  • Bei der Eigenkompostierung werden die Abfallgebühren i.d.R. gesenkt und von der kommunalen Abfall-Satzung bestimmt. Voraussetzung für die Eigenkompostierung ist ein Gartengrundstück mit der Möglichkeit, den Kompost entsprechend verwenden bzw. verwerten zu können. In der Regel muss der Grundstückseigentümer diesen Nachweis auch für seine Mieter ermöglichen und entsprechend bei der Abfallbehörde anmelden.
  • Bei der Zuteilung einer Bio- Abfall-Tonne richtet sich die Größe i.d.R. nach den im Haushalt angemeldeten Personen. Eventuell ist ein Müllverbund möglich, so dass ein entsprechendes Müllgefäß für alle Bewohner eines Grundstückes ausreicht. Ein möglicher Müllverbund ist von der kommunalen Satzung abhängig und sollte bei der entsprechenden Abfallbehörde nachgefragt werden (s.u.).
  • Die Müllgebühren (Restmüll, Sperrmüll und Bioabfall) werden i.d.R. über einen jährlichen Gebührenbescheid der Kommune an den Erzeuger (Grundstückseigentümer, Pächter, Verpächter, Mieter, Vermieter usw.) weitergereicht. Es sollte unbedingt überprüft werden, ob die Anzahl der Müllgefäße und deren Größe mit dem Bescheid übereinstimmen.
  • Auch wenn die Müllgebühren häufig auf den Nutzer übertragen werden (Mieter, Pächter usw.), kann eine Behörde i.d.R. den Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter usw. zur Begleichung der Müllgebühren heranziehen, wenn der originäre Verursacher aus der Vermietung, Verpachtung usw. nicht mehr greifbar sein sollte. Deshalb sollten sich Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter usw. bei einer Kündigung immer vergewissern, ob die entsprechenden Müllgebühren auch entrichtet worden sind.
  • Um die Anzahl der Müllgefäße und damit die Gebühren zu senken, gibt es, je nach Satzung, die Möglichkeit, einen Müllverbund zu gründen, indem die Bewohner einer Immobilie eine verringerte Anzahl von Müllgefäßen zusammen nutzen. Das wiederum hängt von der Abfallsatzung ab und sollte bei der entsprechenden Behörde nachgefragt werden.