Altgeräte können wie folgt entsorgt werden:

  • Händler, bei Erwerb eines neuen Gerätes
  • Umweltmobil, bei Elektro-Kleingeräten
  • Kommune, bei Elektro-Klein- und Großgeräten
  • Wertstoffhof , bei Elektro-Klein- und Großgeräten
  • zertifizierter Entsorger, alle Arten von Elektrogeräten

In der Regel ist die Entsorgung eines Elektrogerätes für den Privathaushalt kostenlos, sollten ausgediente Geräte bei der Kommunalabfuhr oder direkt auf einem Wertstoffhof/Deponie abgegeben werden.

Wie Altgeräte nicht entsorgt werden

Sie können sich also die Mühe sparen, einen Kühlschrank oder Fernsehgerät in den Wald zu stellen, in der falschen Annahme, dadurch keine Entsorgungsgebühren entrichten zu müssen, aus folgenden Gründen:

  • Die Allgemeinheit bezahlt Ihren Geiz für die illegale Entsorgung. Damit steigen für jeden von uns die kommunalen Abgaben.
  • Im Wald gibt es keinen Stromanschluss, um den dort lebenden Tieren den Gebrauch eines Kühlschranks oder Fernsehapparats zu ermöglichen.
  • Es ist einfach nur daneben, da i. d. R. Elektrogeräte kostenlos über einen legalen Weg entsorgt werden können.

Auch sollten Sie es unterlassen, ausgediente Elektrogeräte informellen Sammlern (z.B. bei der Sperrmüllabfuhr) mitzugeben, da diese:

  • ebenfalls illegal entsorgt werden könnten,
  • aus unserem Wertstoffkreislauf herausgenommen werden und
  • die Umwelt durch gefährliche Bestandteile (z. B. FCKW bei Kühlschränken) belasten, da informelle Sammler häufig nur an dem mit FCKW gefüllten Kupferbehälter des Kühlschranks interessiert sind. Das FCKW wird dabei unkontrolliert in die Umwelt entsorgt.

Gewerblich genutzte Elektrogeräte

Anders verhält es sich bei gewerblicher Entsorgung (z.B. Kühlgeräte aus einem Eiscafé, Handwerksmaschinen eines Bauunternehmers usw.) ausgedienter Elektrogeräte. In diesen Fällen können Entsorgungsgebühren anfallen. In der Regel müssen gewerblich genutzte Elektrogeräte auch nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger [örE] zur Entsorgung überlassen werden.