Restmüll

Restmüll umfasst die Stoffe, die aufgrund:

  • Zusammensetzung,
  • Hygienezustand,
  • Konsistenz und
  • Geruch

nicht mehr recycelt werden können.

Restmüll wird entweder durch den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger [örE; Kommunalabfuhr] oder dessen Beauftragten gesammelt und in der Regel zu einer Verbrennungsanlage gebracht. Durch die Verbrennung wird Energie in Form von Wärme gewonnen.

Auch das Befüllen des Restmülleimers unterliegt gewissen Regeln:

  • keine flüssigen Stoffe,
  • keine Pflastersteine [Beschädigung des Müllsammelfahrzeuges],
  • keine geschlossenen Druckbehälter,
  • keine Tierkadaver,
  • usw.

Die Entsorgung eines intakten und geschlossenen Druckbehälters über die Restmülltonne, ist nicht erlaubt, da durch die Druckfreisetzung [Explosion] Menschen und Sachwerte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Druckgefäße werden je nach ihrer Art [Gasflaschen, Feuerlöscher usw.] bei den entsprechenden Anbietern entsorgt oder über das Umweltmobil.

Sollten keine verwertbare Aussagen getroffen werden können, dann können Sie sich auch den Abfallentsorger wenden, der in Ihrem Bezirk die Restmülltonne leert bzw. bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde.

Wie wird Restmüll behandelt?

Für die Behandlung von Restmüll gibt es vier verschiedene Verfahrensweise:

1. Stoffstromtrennung [SST]

Es erfolgt eine Abtrennung mittels mechanischer Aufbereitung in:

  • heizwertangereicherte Fraktion, zur Nutzung als Ersatzbrennstoff
  • Wertstoffe zur stofflichen Verwertung [z.B. Metallschrott]

2. Mechanisch-biologische Stabilisierung [MBS]

Der im Abfall enthaltene Kohlenstoff wird durch biologische Trocknung [Selbsterhitzung infolge biologischer Abbauprozesse] stabilisiert. Dadurch soll eine heizwertangereicherte Fraktion als Ersatzbrennstoff erzeugt werden.

3. Mechanisch-physikalische Stabilisierung [MPS]

Auch hier soll der enthaltene Kohlenstoff durch Trocknung stabilisiert und als Ersatzbrennstoff genutzt werden. Im Gegensatz zur MBS, wird hier durch Zufuhr von Fremdenergie [fossiler Brennstoff] getrocknet.

4. Mechanisch(biologisch)e Vorbehandlung vor der thermischen Behandlung [MBV]

Abtrennung heizwertreicher Bestandteile, zur Nutzung als Ersatzbrennstoff und Metallschrott zur stofflichen Verwertung.

Der gesamt Rest wird der Abfallverbrennungsanlage zugeführt.

[Quelle: ESV Müllhandbuch 2/08, Kap. 2930 „Wertstoffgewinnung aus Siedlungsabfällen“ von Dr.-Ing. Stephanie Thiel]

Was ist ein Ersatzbrennstoffe und eine stoffliche Verwertung?

Die Abfallfraktion, hier Restmüll, dient als Ersatz zur Nutzung:

  • natürlicher Energieträger [Öl, Gas, Kohle] und
  • natürlicher Rohstoffe [Metallschrott, Schlacke]

Somit dient der Restmüll sowohl als Energie- und Rohstoffträger, die durch die entsprechenden Behandlungsanlagen [SST;MBS;MPS;MBV] erzeugt werden.