Abfalltrennung

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfälle, zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings, getrennt zu halten. Das gilt insbesondere für Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 müssen diese getrennt gesammelt werden, soweit dies technisch Möglich undwirtschaftlich zumutbar ist.

[Quelle: Auszug aus § 14 Kreislaufwirtschaftsgesetz]