Wiederverwendung (Weiterverwendung)

Zusätzlich zu den Regelungen des ElektroG legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] die im §6 Satz 1 verankerte Abfallhierarchie fest und ordnet die Wiederverwendung eine höhere Wertigkeit als dem stofflichen oder materiellen Recycling zu. Die Wiederverwendung gilt dabei als Recyclingart und stellt keine Konkurrenz zum Materialrecycling, sondern nur eine zeitliche Verschiebung durch eine weitere Nutzung dar.

Auf diese Weise soll ein nachhaltiger Umgang mit Elektrogeräten gesichert werden. Diese Altgeräte stellen keinen Abfall dar (obwohl sich der Besitzer des Gerätes entledigen möchte), wenn sie nach Verwendung durch den Konsumenten (Letztbesitzer) bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger [örE] erfasst werden, die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist und in die Wiederverwendung rückgeführt wird.
Damit wird auch schon der erste Grundsatz in der Abfallhierarchie erfüllt: Vermeidung von Abfall, durch verminderte Erstproduktion.

 

Kreislauf von Elektroaltgeräten bei der Wieder-, Weiterverwendung und Recycling

HandelVerkauf neuer Geräte an Konsumenten
KonsumentGebrauch und Entsorgung von Altgeräten
Kommunale ErfassungAnnahme alter Geräte durch die örE
SortierungTrennung weiterverwendbarer und zu entsorgender Geräte
Funktionsfähige Geräte         Weitere Überprüfung
AufbereitungFür die Weitergabe an Konsumenten konditionieren
Geräte für RecyclingStoffliche Verwertung

Rohstoffpotential in Elektrogeräten am Beispiel eines Laptops

BauteilMetalle bzw. seltene Erden     Durchschnittliches Potential pro Gerät in mg
Hintergrundbeleuchtung      Yttrium1,8
 Europium0,13
 Lanthan0,11
DisplayIndium39
FestplatteNeodym1,121
CD-ROMNeodym621
LautsprecherNeodym626


Seltene Erden sind Rohstoffe und werden zu 80% in China gewonnen und haben als Produzent nahezu Monopolstellung. Deshalb ist es wichtig, ausgediente Elektrogeräte einer geregelten Entsorgung zuzuführen, um dessen Rohstoffpotentiale zu sichern und um unabhängiger von produzierenden Ländern (bspw. China) agieren zu können.