Gefahrensymbole auf Verkaufsverpackungen

Verkaufsverpackungen, die gefährliche Güter enthalten, müssen mit den entsprechenden Symbolen, wie in den Grafiken 1 und 2 dargelegt, gekennzeichnet sein.

[Quelle: Design "Einfach". Designbilder von pixhook. Powered by Blogger, 2017]

[Quelle: giftzwerg.ch, 2017]

Umgang mit Verkaufsverpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten

Wie bereits in „Umgang mit verschmutzten Verpackungen → Problemstoffe“ dargelegt, bedürfen gefüllte bzw. teilentleerte/leere und zu entsorgende Verpackungen mit gefährlichen Stoffen, einer gesonderten Entsorgung. In der Regel sollten diese Behältnisse nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne bzw. Restmüll gegeben werden, da bei der Entsorgung und die, beim Verpressen im Müllfahrzeug, mechanisch erzeugten Kräfte, auf diese Behältnisse wirken und zu Explosionen bzw. Bränden führen können.

Gefüllte und teilentleerte/leere Verpackungen, die die in den Grafiken 1 und 2 dargestellten Symbole aufweisen, werden zweckmäßig über das Umweltmobil oder Wertstoffhof entsorgt.