Umgang mit Spraydosen
Spraydosen, die nicht für den Lebensmittelbereich eingesetzt werden, können Brände und Explosionen auslösen und gelten i.d.R. als gefährliche Güter. Im ADR werden Druckgaspackungen mit UN 1950 bezeichnet; sind aber als solche nicht dem ADR unterworfen, wenn eine gewisse Füllmenge nicht überschritten wird. Druckgasbehälter und Spraydosen, die den Druckgaspackungen ähnlich sind, stehen unter Druck und enthalten oft Reste von Aerosolen und Giftstoffen (Farbe).
Gebrauchte Spraydosen, mit den entsprechenden Gefahrensymbolen (s. Gefahrensymbole), können sein:
- Reinigungsmittel, Startpilot, Bügelhilfe, Stärkemittel, Haare, Farbe, Lacke, Klebemittel, Rostlösemittel, Rasierschaum, Sprühöl, Fixiermittel, Schaumfestiger, Deodorant, Textilreiniger, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln usw.
und gehören nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne, da diese explodieren können, sobald sie Temperaturen über 50°C ausgesetzt sind (bspw. direkte Sonneneinstrahlung), zerdrückt oder durchstochen werden.
Das Recycling dieser Verpackungen erweist sich als riskante Arbeit, denn die Brandgefahr beim Entsorger und beim Transport sind hoch. Hier werden folgende Treibmittel verwendet: Butan, Propan und Gemische die beiden Stoffe (brennbar).
Verbraucher sollten Spraydosen für den oben genannten Verwendungsbereich weder in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne noch in die Restmülltonne werfen, sondern über den Wertstoffhof oder dem Umweltmobil entsorgen. Diese Spraydosen werden dann einem spezialisierten Recycling zugeführt (bspw. Respray, Teil von Remondis Industrie Service).
Die in den Dosen enthaltenen Gase werden abgesaugt und, einer möglichen betrieblichen Energiegewinnung, in Drucktanks gelagert.
Die von Gas entleerten Dosen sind der Ausgangsstoff für neue Produkte.
Unbedenklich dagegen sind Spraydosen im Einsatz für Lebensmitteln (bspw. Sahne, Lebensmittelfarbe) und Rasierschaum, da diese nicht mit brennbaren Treibmitteln, sondern mit Kohlendioxid und Lachgas betrieben werden.
Erkennbarkeit gefährlicher Spraydosen
Inwieweit eine Spraydose ein gefährliches Gut darstellt, ergibt sich u.a. aus der Gefahrensymbolik, die auf den Druckbehältern aufgebracht sind (s. Bild 1; Grafiken 1 und 2 „Gefahrensymbole auf Verkaufsverpackungen“ alt und neu).
Sind solche Symbole aufgebracht, dann sollten diese Behälter i.d.R. über den Wertstoffhof oder Umweltmobil entsorgt werden, auch wenn diese mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind.
[Quelle: Design "Einfach". Designbilder von pixhook. Powered by Blogger, 2017]
[Quelle: giftzwerg.ch, 2017]