Es dürfen nur solche Abfälle entsorgt werden, die nach der Deponieordnung freigegeben sind.
Die Deponie ist für alle berechtigten Personen i.d.R. zugänglich, die privat entsorgen möchten.
Gewerbetreibende Entsorger (Gartenbaubetriebe usw.) müssen i.d.R. ein Entgelt zur Entsorgung bezahlen.
Keine Fremdstoffe (Plastiktüten, Kunststofftöpfe usw.) auf dem Sammelplatz zurücklassen. Es sollten auch keine scheinbar kompostierbare „Kunststoffsäcke“ Verwendung finden, da diese von anderen Kunststoffabfällen nicht zu unterscheiden sind.
Öffnungszeiten beachten.
Ablagerungen von Grünabfall außerhalb der Öffnungszeiten stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Ablagern von Restmüll/Restsperrmüll ist eine illegale Entsorgung.
Maximal-Größe des Grünabfalls beachten (z.B. in der Regel Durchmesser 40 cm bei Baumstämmen)
Zufahrtswege, Ablade- und Rangierflächen frei von Ablagerungen halten, damit alle ordnungsgemäß ein- und ausfahren können.
Wenn möglich Grünabfallsammelstellen am Wohnort nutzen.