Welche Schadstoffklassen werden unterschieden?
AI (unbehandeltes Holz)
Holz, das in seiner Natur nicht behandelt wird und/oder einer mechanischen Bearbeitung unterliegt.
- Vollholzplatten (mit Bienenwachsüberzug), unbehandelte Palletten und Transportkisten.
AII / AIII (behandeltes Holz)
Holz, das in seiner Natur behandelt wird und/oder auch einer mechanischen Bearbeitung unterliegt, u.a. durch Pressen und Verkleben.
- Press- Spanplatten verklebt mit aufgeklebter Furnierschicht; nicht gesundheitsschädlich.
AIV (behandeltes Holz; überwachungsbedürftig)
Holz, das in seiner Natur behandelt wird und/oder auch einer mechanischen Bearbeitung unterliegt. Diese Hölzer sind u.a. mit gesundheitsschädlichen Lasuren versehen und/oder Quecksilber-, Chrom- Zink-, Kupfer- und Arsenverbindungen enthalten.
- Jägerzaun, Bahnschwellen, Carports, Balkongeländer, kesseldruckimprägniertes Holz
AIII- und AIV Hölzer
Bitte beachten Sie, dass AII- und AIV- Hölzer in der Regel mit Gebühren zur Entsorgung versehen sind, da diese Hölzer einer gesonderten Verarbeitung unterliegen.