Welche Schadstoffklassen werden unterschieden?

AI (unbehandeltes Holz)

Holz, das in seiner Natur nicht behandelt wird und/oder einer mechanischen Bearbeitung unterliegt.

  • Vollholzplatten (mit Bienenwachsüberzug), unbehandelte Palletten und Transportkisten.

AII / AIII (behandeltes Holz)

Holz, das in seiner Natur behandelt wird und/oder auch einer mechanischen Bearbeitung unterliegt, u.a. durch Pressen und Verkleben.

  • Press- Spanplatten verklebt mit aufgeklebter Furnierschicht; nicht gesundheitsschädlich.

AIV (behandeltes Holz; überwachungsbedürftig)

Holz, das in seiner Natur behandelt wird und/oder auch einer mechanischen Bearbeitung unterliegt. Diese Hölzer sind u.a. mit gesundheitsschädlichen Lasuren versehen und/oder Quecksilber-, Chrom- Zink-, Kupfer- und Arsenverbindungen enthalten.

  • Jägerzaun, Bahnschwellen, Carports, Balkongeländer, kesseldruckimprägniertes Holz

AIII- und AIV Hölzer

Bitte beachten Sie, dass AII- und AIV- Hölzer in der Regel mit Gebühren zur Entsorgung versehen sind, da diese Hölzer einer gesonderten Verarbeitung unterliegen.