Allgemeine Infos

Im Jahre 1990 wurde als rechtliche Grundlage die Verpackungsverordnung in Deutschland eingeführt. Vielen ist das "Duale System Deutschland (DSD)" ein Begriff, welches hauptsächlich für die Einsammlung der "Gelben Säcke" verantwortlich ist - d.h. die Einsammlung erfolgt über einen Entsorger, der den Zuschlag über eine Ausschreibung von Seiten des DSD erhalten hat.

"Dual" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass anfallende Abfälle auf folgende Bereiche aufgeteilt sind:

  1. Die graue Abfalltonne, zur Aufnahme des Restmülls.
  2. Der "Gelbe Sack/Gelbe Tonne" für Leichtverpackungen/ Verkaufsverpackungen

Sowohl der "Gelbe Sack" auch als die "Gelbe Tonne" kommen einzeln oder in Kombination in den verschiedenen Landkreisen zum Einsatz. Beide Sammelsysteme sind ausschließlich für gekennzeichnete Leicht- und Verkaufsverpackungen, bestehend aus Metallen, Verbundstoffen und Kunststoffen, bestimmt.