Gelber Sack / Gelbe Tonne

Nahezu 90% aller Waren, die im Handel erhältlich sind, werden verpackt, um zur richtigen Zeit, in der erforderlichen Menge und unversehrt zum Endkunden zu gelangen. Neben der weiter steigenden Bedeutung von Verpackungsmaterial, als auch bei der in alle Industriezweige hineinreichende Verwendung, werden auch gesellschaftliche Prozesse zunehmend von der Verpackung beeinflusst.
Aspekte wie der Verbraucherschutz, die Sicherheit bei Gefahrgütern und die Verwertung gebrauchter Produkte im Rahmen der Kreislaufwirtschaft, erfordern Regulierungen und sind ein weiterer Bestandteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Durchschnittlich fallen jährlich ca. 30 kg Verpackungsmüll in den einzelnen Haushalten an.
Die Entsorgung erfolgt entweder über den Gelben Sack oder über die Gelbe Tonne (s. Abb. oben) und wird regional unterschiedlich eingesetzt.

Die Bundesregierung möchte in Zusammenarbeit mit den kommunalen und privaten Entsorgern ein Wertstoffgesetz verabschieden, das weiter gefasst sein soll, als das in der jetzigen Form der Verpackungsverordnung (VerpackV).
Dieses Wertstoffgesetz beinhaltet also nicht nur Stoffe mit dem „Grünen Punkt“, sondern auch solche, die sich auf stoffgleiche Nichtverpackungen (StNVP) aus Kunststoffen, Metallen und Verbunde beziehen. Ziel ist, die Recyclingquote zu erhöhen.
Demnach sollen in einem Wertstoffsack/einer Wertstofftonne alle Wertstoffe eingeworfen werden können, die aus Kunststoffen, Metallen und Verbunden bestehen, auch wenn diese Materialien nicht unter den „Grünen Punkt“ fallen.

Substitution aus Abfallstoffen: Wertstoffe aus dem Gelben Sack/ der Gelben Tonne

Je mehr Sekundärrohstoffe aus Abfällen gewonnen und je weniger Primärrohstoffe (originär in der Natur vorhandene Rohstoffe wie Erdöl, Eisenerz, Holz, Seltene Erden usw.) in der Industrieproduktion eingesetzt werden, desto weniger Energie und Wasser wird verbraucht; desto geringer sind die Eingriffe in die Natur, die nötig sind, um Rohstoffe zu gewinnen.
Gleichzeitig können durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen bis zu 750 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden.

Ein Wertstoffgesetz kann einen wichtigen Beitrag leisten, um den von der EU-Abfallrahmenrichtlinie gewollten Vorrang des Recycling durchzusetzen. Bisher werden über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne ca. 30 kg pro Einwohner im Jahr an Verpackungen einschließlich der Fehlwürfe (Abfälle, die nicht dem Gelben Sack/der Gelben Tonne zugeordnet werden) gesammelt. Zukünftig sollen zusätzlich stoffgleiche Nichtverpackungen (StNVP), die zurzeit nicht dem Gelben Sack/der Gelben Tonne zugeordnet werden, gesammelt und dem Recycling zugeführt werden (Wertstofftonne).

[Quelle: Verfasser: Karl Joachim Thome-Kozmiensky; Entsorgung von Verpackungsabfällen 2014; TK-Verlag;]