Umgang mit verschmutzten "Stoffgleiche Nichtverpackungen"

Wie bereits in „Umgang mit verschmutzten Verpackungen“ beschrieben, sollten auch „Stoffgleiche Nichtverpackungen“ (StNVP) nur dann in den Wertstoffsack/die Wertstofftonne gegeben werden, wenn diese nicht zu stark verschmutzt sind.

Auf keinen Fall sollten StNVP mit Wasser oder anderen Mitteln aufwendig gereinigt werden, da die StNVP bei der Sammlung über das Müllfahrzeug mit anderen nicht gereinigten Stoffen in Kontakt kommen.
Außerdem ist der ökologische (Umweltaspekt) Schaden und ökonomische (Wirtschaftsaspekt) Nutzen nicht durch ein Reinigen der verschmutzten „Stoffgleichen Nichtverpackungen“ zu rechtfertigen.
Es wird sich aber nicht vermeiden lassen, dass „Stoffgleiche Nichtverpackungen“ leicht verschmutzt sein können, die sich aus dem Gebrauch der StNVP eben ergibt.
Treten keine starken Geruchserscheinungen auf oder verbleiben beim Angreifen der StNVP keine sichtbaren bzw. spürbaren Rückstände, so kann i.d.R. die StNVP über den Wertstoffsack/die Wertstofftonne entsorgt werden.
Im Zweifel über den Grad der Verschmutzung, entscheidet die Entsorgung über den Restmüll bzw. Restsperrmüll.