Alt-Akten, CD, DVD, Festplatten, Mikrofilme, Magnetbänder usw.

Rechnungen, Kontoauszüge, Dokumente und dergleichen gehören nicht unbehandelt zum Altpapier, da unbefugte Dritte sich deren Daten zunutze machen und Ihnen damit schaden können.

Sinnvoll ist eine Vernichtung geschriebener und gedruckter Daten (haushaltsübliche Aktenvernichter, s. Bild 1). Das geschredderte Papier kann dann bedenkenlos in die Papiertonne gegeben werden.

Größere Mengen Alt-Akten

Sollen größere Mengen Alt-Akten beseitigt werden (Steuerbüro, Verwaltung, Kanzlei, s. Bild 2), so ist die Beauftragung eines speziell darauf orientierten Unternehmens in Ihrem eigenen Interesse, vor allem dann, wenn Sie diese im Auftrag einer z.B. Interessensgemeinschaft durchführen. Ein solches Unternehmen erstellt eine Bescheinigung, nach der eine Verarbeitung des Datenmaterials nach dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgt ist.

Erfahrungen aus der Entsorgungsbranche

Aus Erfahrungen seitens der Entsorgungsbranche sind solche Fälle des sorglosen Umgangs mit intimen Daten durchaus bekannt, da zu viele Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu solchen Daten durch Einwurf in die Papiertonne ermöglichen und während der Verarbeitung diese offen zutage treten.

Andere Datenträger

Zu den sensiblen Bereichen definiert man auch folgende Datenträger: CDs, DVDs, Festplatten, Mikrochips, Mikrofilme, Folien usw. Diese sollten ebenfalls, wie das beschriebene Papier, der Vernichtung zugeführt werden.

Da Festplatten meistens bei der Abgabe von Rechnern und Laptops in diesen verbleiben, ist es falsch anzunehmen, durch Löschen der Datenspeicher, den Zugang zu Daten zu unterbinden. Profis sind durchaus in der Lage, formatierte Festplatten auszulesen. Der Missbrauch Ihrer Daten ist damit vorprogrammiert. Rechner und Laptops unterliegen der Altgeräte- Richtlinie. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auf die restlose Beseitigung Ihrer Daten verzichten müssen. In der Regel lassen Sie sich z.B. Festplatten ausbauen (s. Bild 3), um sie gesondert der Beseitigung als Datenträger (wie Altakten, CDs und DVDs) zuzuführen [vgl. Elektroschrott: Laptop, PC, Router]. Auch Festplatten können als solches komplett geschreddert werden oder man zerstört den eigentlichen Speicher (s. Bild 4) mit einem gezielten Hammerschlag auf das Gehäuse.

Eindringlicher Rat: Vermeiden Sie den sorglosen Umgang mit persönlichen und anderen sensiblen Daten!

Hier kann nur eindringlich geraten werden, den Zugang zu Ihren Daten zu verhindern, da Sie nicht wissen, in welche Hände Rechner und Laptops geraten. Das Gleiche gilt übrigens auch für alle Datenträger, unabhängig davon, ob in Papierform oder in elektronisch gespeichertem Zustand!