Dachpappe

Dachpappen werden im Bauwesen eingesetzt; bei Abriss oder Rückbau fällt dieser Stoff in entsprechenden Mengen an.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen kohlenteerhaltige Bitumengemische [gefährlicher Abfall] und Bitumengemische mit Ausnahme der vorangegangenen Bezeichnung [gefährlicher Abfall], der als nicht gefährlicher Abfall gilt.

Bitumendachbahnen mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 17 03 01* fallen

Diese Bitumendachbahnen enthalten keine teerhaltigen Bestandteile und könne „ohne“ Überwachung entsorgt werden [AVV 17 03 02]. Bitte beachten Sie aber, dass Bitumendachbahnen nicht vom Sperrmüll entsorgt werden. Sie sollten sich an einen zertifizierten Entsorger wenden.

Kohlenteerhaltige Bitumengemische

Teerhaltige Dachpappe enthält "Kohleteer" und ist schon in geringen Mengen umweltschädlich. Deshalb wird Dachpappe mit einem bestimmten Schadstoffanteil als überwachungsbedürftig eingestuft und unterliegt einer gesonderten Entsorgung über zertifizierte Entsorger.

Da teerhaltige Dachbahnen nicht dem Gefahrgutrecht unterliegen, nach der Abfallverzeichnis-Verordnung als gefährlicher Abfall gilt [AVV 17 03 01*], ist eine nachweispflichtige Entsorgung seitens des Abfallerzeugers notwendig.

Das Sternchen am Ende der AVV-Nummer bezeichnet diesen Stoff als gefährlichen Abfall.