Alt-Fahrzeuge

Altfahrzeuge, die endgültig aus dem Verkehr gezogen werden, bedürfen einer Entsorgung über einen zertifizierten Entsorger.

Dies schon aus den Gründen eines aktiven Umweltschutzes, da Fahrzeuge mit Stoffen betrieben werden, die ebenfalls die Umwelt schädigen und die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigen können. Diese sind als gefährliche Abfälle nach der Abfallverzeichnis-Verordnung festgelegt. Das Sternchen gilt nach der AVV [Abfallverzeichnis-Verordnung] i.V. m. der AVV-Nummer als gefährlicher Abfall.

Solche Stoffe sind:

  • Altöle (Motoren- und Getriebeöle)*
  • Bremsflüssigkeiten*
  • Batteriesäure*
  • Batterien*
  • Kraftstoffreste in Tanks*

Der weitere Aspekt einer geregelten Entsorgung bedingt die restlose Verwertung von gefährlichen* und nicht gefährlichen Altstoffen:

  • Altöle (Motoren- und Getriebeöle)*
  • Bremsflüssigkeiten*
  • Batteriesäure*
  • Batterien*
  • nicht trocken gelegte Öldruck-Stoßdämpfer*
  • Gasdruck-Stoßdämpfer*
  • Latentwärmespeicher*
  • Kraftstoffreste in Tanks*
  • Polster, Dämmungen, Anti- Dröhn-Matten, Reifen, Kunststoffe
  • Katalysatoren
  • Verbundsicherheitsscheiben
  • Kühlflüssigkeiten
  • usw.

Diese o.g. Stoffe können in einem Recyclingkreislauf wiederverwendet werden bzw. gelten z. T. als gefährliche Abfälle* nach der Abfallverzeichnis-Verordnung.

Der größte Part ist die Metallverwertung, die von den übrigen Fahrzeugteilen (Kunststoffausstattung, Sitze, Matten) in Eisen verarbeitenden Werken einer Wiederverwendung zugeführt werden.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen ungefähren Überblick über die Werkstoffverteilung eines Mittelklassenfahrzeuges (je nach Fahrzeugtyp schwanken die Prozentangaben leicht):

Prozentanteil

Stoffbezeichnung

19,5 %

Polymere: Ein Polymer ist eine chemische Verbindung aus Ketten- oder verzweigten Molekülen (Makromolekülen), die wiederum aus gleichen oder gleichartigen Einheiten (den sogenannten Monomeren) bestehen. Das Adjektiv Polymer bedeutet entsprechend aus vielen gleichen Teilen aufgebaut.

2,6 %

Buntmetalle: Buntmetalle ist eine Sammelbezeichnung für eine Untergruppe der Nichteisenmetalle, unter Ausschluss der Edelmetalle. Zu ihnen zählen Metalle wie Cadmium (Cd), Cobalt (Co), Kupfer (Cu), Nickel (Ni), Blei (Pb), Zinn (Sn) und Zink (Zn).

8,2 %

Leichtmetalle: Als Leichtmetalle werden allgemein Metalle und Legierungen bezeichnet, deren Dichte unter 5 g/cm³ liegt. Alle anderen Metalle sind Schwermetalle, von denen Europium mit einer Dichte von 5,244 g/cm³ das leichteste ist. Im technischen Bereich sind vor allem Aluminium, Magnesium, Titan sowie in geringem Umfang Beryllium und Lithium in Gebrauch – sowie weitere Elemente als Legierungselemente in geringer Konzentration.

62,9 %

Stahl und Eisen: Der metallische Werkstoff Stahl ist eine Legierung (=Mischung auf atomarer Basis) des Elementes Eisen mit anderen nichtmetallischen oder metallischen Elementen. Nichtmetallische Legierungselemente sind beispielsweise Kohlenstoff und Silicium; metallische Legierungselemente hingegen Mangan und Chrom. Das wichtigste Legierungselement für Stahl ist der Kohlenstoff. Durch Menge und Art der Legierungselemente lassen sich erwünschte Gebrauchseigenschaften erreichen und weniger erwünschte Eigenschaften unterdrücken.

1,1 %

Prozesspolymere: Prozesspolymere sind überwiegend Lacke und Klebstoffe, die sich später im Schredder-Sand befinden.

3,3 %

Verbunde und sonstiges: Verbundwerkstoffe und Werkstoffverbunde übernehmen eine Aufgabenteilung. Meist übernimmt ein Bestandteil die mechanischen Belastungen, ist also für die Festigkeit zuständig, während die zweite Phase für andere Aufgaben wie Formgebung, Abdichtung, Korrosions- und/oder Verschleißschutz oder auch einfach für dekoratives Aussehen zuständig ist. Durch die Kombination verschiedener Werkstoffeigenschaften ist es möglich, optimal angepasste Werkstoffe zu konstruieren. Verbunde sind also Stoffe auf Kunststoffbasis, die i.d.R. auch wieder sehr schwer voneinander getrennt werden können.

0,1 %

Elektronik: Die Elektronik befasst sich mit der Herstellung elektronischer Bauelemente wie z. B. Kondensatoren, Spulen oder Halbleiter und deren Anwendung in elektronischen Schaltungen. Genau genommen gelten elektronische Schaltungen nur dann als solche, wenn sie auch Halbleiterbauteile enthalten. Eine Schaltung mit einer Glühlampe, einen Widerstand und einen Schalter, gilt genau genommen gar nicht als elektronische Schaltung!

2,3 %

Betriebsstoffe und Hilfsmittel: Alle Stoffe, die in einem Fahrzeug benötigt werden, um den Motor in Betrieb zu halten, werden als Betriebsstoffe zusammengefasst. Sie gehen dabei allerdings nicht als Bestandteil in den Motor ein. Somit gehören ihnen gleich eine Reihe verschiedener Stoffe an. Die wichtigsten, die diese Funktion ausführen, sind dabei der Kraftstoff, die Schmierstoffe, wie etwa Schmierfette, vor allem Öl, und die unterschiedlichen Kühlmittel, zu denen auch Wasser zu zählen ist. Zu den Betriebsstoffen im weiteren Sinne gehören aber auch Energieträger wie Erdgas, elektrischer Strom oder Druckluft. Darüber hinaus sind auch Reinigungsmittel zu dieser Reihe hinzuzufügen.

Sitze und Polster, sowie Dämm-Matten und Reifen werden nach einem Schreddervorgang u. a. zu Dämm- Materialien verarbeitet oder zur Energiegewinnung thermisch verwertet (bspw. Müllheizkraftwerke, Zementindustrie).

Verbundglas (Front-, Seiten- und Heckscheiben) wird zu Ausgangsstoffen für neues Glas [s. Bild 1]. Das Sicherheitsglas wird aufgebrochen, die zwischen den Glasschichten befindlichen Kunststofffolien werden entfernt und anschließend eingeschmolzen.

[Quelle: Initiative „AutoBerufe – Mach Deinen Weg!“, c/o Wirtschaftsgesellschaft des Kraftfahrzeuggewerbes mbH; Franz-Lohe-Str. 21; 53129 Bonn, 2017]

 

Aus der obigen Darstellung ergeben sich die Quoten, die bei der Verwertung eines Altfahrzeuges nach der Altfahrzeug-Verordnung erzielt werden müssen.

Es sind die jeweiligen Quoten für 2006 (1. Prozentzahl) und für 2015 (2. Prozentzahl) angegeben.
Demnach ist die Quote für Wiederverwendung und Verwertung von 85% (2006) auf 95% (2015) gestiegen. Die Beseitigung hingegen ist im gleichen Zeitraum von 15% (2006) auf 5% (2015) gesunken.

Die Quote für die Wiederverwendung und Recycling ist von 80% (2006) auf 85% (2015) angehoben worden.

Die Begriffe ergeben sich aus der fünfstufigen Abfallhierarchie Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 6 Abs. 1 KrWG)

Begriff

Erklärung

Vermeidung

Dazu zählen alle Maßnahmen, die ergriffen werden, bevor ein Stoff, ein Material oder ein Erzeugnis zu Abfall geworden ist oder wird.

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Jedes Verfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können (Anlasser, Auspuffe, Kühler, Scheiben usw.)

Recycling

Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (Metalle, Glas usw.). Das schließt nicht die energetische Verwertung (verbrennen) und die Aufbereitung zu Materialien ein, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

Verwertung

Verwertung ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen (thermische Prozesse zur Energiegewinnung, Rückgewinnung, Regenerierung usw.).

Beseitigung

Beseitigung ist jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden (thermische Energiegewinnung, Verpressung usw.).

Im unteren Bereich der Darstellung wird aufgezeigt, welche Vorbehandlung ein Fahrzeug durchlaufen muss, bevor die separierten Teile und Flüssigkeiten einer Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung zugeführt werden.

Die Beseitigung umfasst die Stoffe, die nicht mehr verwendet werden können wie bspw. Verbundstoffe, Stäube, Prozesspolymere.

Die Konzeption der Fahrzeugindustrie sieht vor, dass Fahrzeuge nahezu restlos in einem Kreislauf wiederverwertet werden können.

Aus den o.g. Gründen sollten Alt-Fahrzeuge nicht „auf einer Wiese“ geparkt werden, auch wenn der Abfallbegriff für den Eigentümer hier subjektiv zu betrachten ist. Es fehlt der objektive Wille, sich des nicht mehr gebrauchsfähigen Altfahrzeuges zu entledigen [§3 Abs. 1 KrWG].

Bei der Abgabe eines vollständigen Altfahrzeuges, bei speziell dafür ausgelegten Verwertungsbetrieben, sind in der Regel Vergütungen möglich. Die Verwerter veräußern brauchbare und auf dem Markt gefragte Fahrzeugteile (Kühler, Anlasser, Felgen, Auspuffe, Katalysatoren, Motoren, Scheiben usw.) und sind demnach auch in der Lage, ein entsprechendes Entgelt zu entrichten.

Ein Altfahrzeug sollte nur mit der von der Zulassungsstelle entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) abgegeben werden (Fahrzeug außer Betrieb gesetzt). Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) verbleibt bei der Behörde.

Ein Fahrzeug ist nur dann letztendlich vor der Zulassungsbehörde aus dem Umweltbereich entfernt, wenn der entsprechende Entsorgungsnachweise bei dieser vorliegt.