Altglas

Zur Entsorgung von Altglas sind in den meisten Landkreisen Altglasbehälter aufgestellt, die in 4 unterschiedliche Farben aufgeteilt sind:

  • Weißglas
  • Braunglas
  • Grünglas
  • Blauglas

Folgendes ist bei der Nutzung der Behälter zu beachten:

  • In Weißglasbehälter darf nur durchsichtiges, also nicht gefärbtes Glas eingeworfen werden.
  • Braunes Glas und nicht grün gefärbtes Glas darf in den Braunglasbehälter.
  • Grünes Glas gehört in den Grünglasbehälter.
  • Blaues Glas gehört in den Grünglasbehälter.

Wie sind Glassammelbehälter zu nutzen?

  • Es dürfen keine Keramik- und Porzellanteile oder andere Gegenstände eingeworfen werden; diese gehören in den Restmüll oder über den entsprechenden Entsorgungsweg.
  • Vasen, Tassen und sonstige Gegenstände aus Glas [Bild 1] dürfen nicht in den Altglasbehälter geworfen werden, da deren Zusammensetzung eine andere ist, als bei den herkömmlichen Getränkeflaschen.
    Diese Gegenstände aus Glas [Bild 1] gehören in den Restmüll oder über den entsprechenden Entsorgungsweg.
  • Verschlüsse (meistens aus Metall-Werkstoffen) können auf den Behältnissen verbleiben.
  • Glasbehältnisse, die nicht durch den Einwurf passen, dürfen auch nicht auf oder neben dem Behälter abgestellt werden (illegale Entsorgung).
  • Glühbirnen und andere Leuchtmittel sind nach der Beschaffenheit entweder beim Umweltmobil (Schadstoffsammelstelle) abzugeben (Energiesparlampen aufgrund von Quecksilbergehalt) oder über den Restmüll zu entsorgen (herkömmliche Glühbirnen).
  • Achten Sie auf die Ruhezeiten und versetzen Sie sich in die Lage, wenn Sie in der Nähe einer Glassammelstelle wohnen würden.
  • Es dürfen keine gefüllten Glasbehältnisse eingeworfen werden.
  • Sollte der Container bereits gefüllt, vom zuständigen Entsorger aber noch nicht entleert worden sein, dann ist ein Abstellen der Gläser auf oder neben dem Behälter nicht gestattet.

In einigen Teilen des Bundesgebietes werden Glasmengen direkt vor der Haustür abgeholt und der Verwertung zugeführt. Die Sammlung erfolgt über Glassäcke, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Altgläser jeglicher Farbe eingeben. Auf das Gewicht der Säcke ist zu achten (denken Sie an die Müllwerker) und ebenfalls sind nur die vorgeschriebenen Glassäcke zu verwenden (Reißfestigkeit).

Wie auf dem Bild 4 zu erkennen ist, gibt es Kommunen (hier die Stadt Mainz), die die Glasabfälle über Müllgefäße einsammelt.

Es ist natürlich nicht erlaubt [Bilder 2 und 3] aus Bequemlichkeit, die Flaschen in Kartons, Tüten oder lose neben bzw. auf den Behälter zu stellen. Es handelt sich hierbei um keine geordnete Entsorgung, sondern um eine illegale Ablagerung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Zudem zeigt dieses Verhalten die Faulheit gewisser Bürgerinnen und Bürger, die auf Kosten andere handeln [zu mindestens leiden hier der LKW-Fahrer und Reinigungsbetriebe].