Eigenrücknahme und Branchenlösung

In der Entsorgung gebrauchter Verpackungen [Verkaufs- und Tarnsportverpackungen, wie sie in den Haushalten und Gewerbe anfallen], fallen vor allem zwei Begrifflichkeiten auf:

Eigenrücknahme und Branchelösungen

Eigenrücknahme:
Die Eigenrücknahme beinhaltet zum größten Teil die Verpackungen, die ein privater Verbraucher im Geschäft zurücklässt oder nachträglich wieder zum Geschäft zurückbringt. Diese Mengen werden als „Point- of- Sale“ – Mengen bezeichnet. Die Finanzierung dieser Mengen, sowie die haushaltsnahe Erfassung und Abfuhr, erfolgt durch Lizenzierungen. Der Verbraucher erwirbt beim Kauf auch die Verkaufs- und Transportverpackungen, die im Kaufpreis mit einberechnet werden, und zur Finanzierung der haushaltsnahen Erfassung [Müllabfuhr] dienen.
Bspw. Umverpackung um Lebensmittel aus Kunsstoffen ; Papierverpackungen

Branchenlösungen:
Im Gegensatz zur Eigenrücknahme gibt es das System der Branchenlösung. Demnach müssen Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen diese nicht mehr lizenzieren, wenn sie Anfallstellen beliefernn, die privaten Haushalten gleichgestellt sind und eine eigene Erfassung der Verpackungen an den Anfallstellen organisieren. Bspw. Krankenhaus, Kantinen, Kfz- Werkstätten