Lebensmittel

Jeder Bundesbürger verschwendet ca. 80 kg Lebensmitteln, indem noch genießbare Nahrungsmittel über den Müll entsorgt werden.

Es gibt zwei wesentliche Punkte zu beachten:

  • Verdorbene Lebensmitteln gehören als Haushaltsabfälle in die Biotonne und
  • nicht alle nach dem Datum abgelaufene Lebensmittel sind auch wirklich nicht mehr genießbar.

Was ist bei der Entsorgung von Lebensmitteln über die Biotonne zu beachten:

  • keine Kunststoffbeuteln und –folien verwenden;
  • zu entsorgende Lebensmitteln aus der Verpackung nehmen;
  • in kalten Jahreszeiten feuchte Lebensmitteln in Zeitungspapier einschlagen; das verhindert das Festfrieren an der Tonnenwand;
  • den zu entsorgenden Biomüll nicht im Mülleimer verdichten [z.B. laub], da ansonsten eine Leerung unter Umständen nicht möglich ist;
  • Schichten von Haushaltsabfällen in der Biotonne durch andere biologisch abbaubare Stoffe [Laub, Zweige, Zeitungspapier usw.] voneinander trennen und
  • die Biotonne nicht in die Sonne stellen.

Das Problem mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD]

Unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen behält das Lebensmittel bis zu diesem Datum seine Eigenschaften. Das Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD] wird vom Hersteller nach eigenem Ermessen festgelegt und bedeutet nicht das Verfallsdatum; das Lebensmittel darf auch nach Ablauf des MHDs weiterverkauft werden, sofern es noch in Ordnung [verkehrsfähig] ist [keine offensichtliche Beschädigungen und Befall des Lebensmittels].

Ist das MHD nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen gewährleistet, dann muss das auf der Verpackung angegeben sein bspw. „bei 10°C mindestens haltbar bis…“

Das Verbrauchsdatum

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln [Hackfleisch, roher Fisch usw.] ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD] ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Auf der Verpackung ist der Hinweis „zu verbrauchen bis…“ angegeben.

Anders als beim MHD darf nach Ablauf des Verbrauchdatums das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden [nicht mehr verkehrsfähig].

Lagerung von Lebensmitteln in der Regel gelten:

LebensmittelLagerdauerOrt der LagerungTemperature / Luftfeuchtigkeit
Frischvorräte   
HackfleischBis 1 TagKühlschrank+2 bis +4°C
60-70%
Fleisch, Fisch, Milch1-2 TageKühlschrank+2 bis +4°C
60-70%
Obst, Salat2-10 TageKühlschrank+2 bis +4°C
60-70%
Wurzelgemüse7-8 TageKühlschrank+2 bis +4°C
60-70%
Butter, Eier20 TageKühlschrank+2 bis +4°C
60-70%
Kartoffeln6-8 MonateKeller+8 bis +12°C
50-60%
Obst3-5 MonateKeller+8 bis +12°C
50-60%
Gemüse3-4 MonateKeller+8 bis +12°C
50-60%
Trockenvorräte   
Mehl, Kakao, Schokolade6 MonateSpeisekammer,
Vorratsschrank
+15 bis +20°C
50-60%
Trockensuppe, Dauerwurst, Hülsenfrüchte, Trockenobst1 JahrSpeisekammer,
Vorratsschrank
+8 bis +12°C
50-60%
Knäckebrot, Zwieback, Stärke, Kartoffeltrockenprodukte, Reis, Salz2 JahreSpeisekammer,
Vorratsschrank
+8 bis +12°C
50-60%
Zucker3 JahreSpeisekammer,
Vorratsschrank
+8 bis +12°C
50-60%
Halbkonserven   
Fleisch, Fisch, Salate2 Wochen bis 3 MonateKühlschrank+2 bis +4°C
60-70%
Vollkonserven   
Vollkonserven1-4 Jahre
MHD beachten
Speisekammer,
Vorratsschrank
+15 bis +20°C
Eingemachtes   
Luftdicht verschlossene Gläser:
Obst, Gemüse, Fleisch
1-2 JahreKeller+8 bis +12°C
 
Tiefkühlkost   
Speiseeis
(je nach Bestandteilen)
1-2 MonateGefrierschrank-18°C und kälter
Fertiggerichte, Backwaren, Torten2-3 MonateGefrierschrank-18°C und kälter
HackfleischVerbrauchsdatum beachtenGefrierschrank-18°C und kälter
Alles andere3 MonateGefrierschrank-18°C und kälter

Zu Beachten:
Lebensmitteln sollten über das MHD hinaus auf Genießbarkeit überprüft werden, bevor diese im Biomüll entsorgt werden.

[Quelle: sgd; Lebensmittelkunde; Kap.: Schad- und Zusatzstoffe; Überwachung, Hygiene; S. 56ff.; Autorin: Annette Tschepe-Neumann]