Lebensmittel
Jeder Bundesbürger verschwendet ca. 80 kg Lebensmitteln, indem noch genießbare Nahrungsmittel über den Müll entsorgt werden.
Es gibt zwei wesentliche Punkte zu beachten:
- Verdorbene Lebensmitteln gehören als Haushaltsabfälle in die Biotonne und
- nicht alle nach dem Datum abgelaufene Lebensmittel sind auch wirklich nicht mehr genießbar.
Was ist bei der Entsorgung von Lebensmitteln über die Biotonne zu beachten:
- keine Kunststoffbeuteln und –folien verwenden;
- zu entsorgende Lebensmitteln aus der Verpackung nehmen;
- in kalten Jahreszeiten feuchte Lebensmitteln in Zeitungspapier einschlagen; das verhindert das Festfrieren an der Tonnenwand;
- den zu entsorgenden Biomüll nicht im Mülleimer verdichten [z.B. laub], da ansonsten eine Leerung unter Umständen nicht möglich ist;
- Schichten von Haushaltsabfällen in der Biotonne durch andere biologisch abbaubare Stoffe [Laub, Zweige, Zeitungspapier usw.] voneinander trennen und
- die Biotonne nicht in die Sonne stellen.
Das Problem mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD]
Unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen behält das Lebensmittel bis zu diesem Datum seine Eigenschaften. Das Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD] wird vom Hersteller nach eigenem Ermessen festgelegt und bedeutet nicht das Verfallsdatum; das Lebensmittel darf auch nach Ablauf des MHDs weiterverkauft werden, sofern es noch in Ordnung [verkehrsfähig] ist [keine offensichtliche Beschädigungen und Befall des Lebensmittels].
Ist das MHD nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen gewährleistet, dann muss das auf der Verpackung angegeben sein bspw. „bei 10°C mindestens haltbar bis…“
Das Verbrauchsdatum
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln [Hackfleisch, roher Fisch usw.] ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD] ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Auf der Verpackung ist der Hinweis „zu verbrauchen bis…“ angegeben.
Anders als beim MHD darf nach Ablauf des Verbrauchdatums das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden [nicht mehr verkehrsfähig].
Lagerung von Lebensmitteln in der Regel gelten:
Lebensmittel | Lagerdauer | Ort der Lagerung | Temperature / Luftfeuchtigkeit |
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Frischvorräte | |||
Hackfleisch | Bis 1 Tag | Kühlschrank | +2 bis +4°C 60-70% |
Fleisch, Fisch, Milch | 1-2 Tage | Kühlschrank | +2 bis +4°C 60-70% |
Obst, Salat | 2-10 Tage | Kühlschrank | +2 bis +4°C 60-70% |
Wurzelgemüse | 7-8 Tage | Kühlschrank | +2 bis +4°C 60-70% |
Butter, Eier | 20 Tage | Kühlschrank | +2 bis +4°C 60-70% |
Kartoffeln | 6-8 Monate | Keller | +8 bis +12°C 50-60% |
Obst | 3-5 Monate | Keller | +8 bis +12°C 50-60% |
Gemüse | 3-4 Monate | Keller | +8 bis +12°C 50-60% |
Trockenvorräte | |||
Mehl, Kakao, Schokolade | 6 Monate | Speisekammer, Vorratsschrank | +15 bis +20°C 50-60% |
Trockensuppe, Dauerwurst, Hülsenfrüchte, Trockenobst | 1 Jahr | Speisekammer, Vorratsschrank | +8 bis +12°C 50-60% |
Knäckebrot, Zwieback, Stärke, Kartoffeltrockenprodukte, Reis, Salz | 2 Jahre | Speisekammer, Vorratsschrank | +8 bis +12°C 50-60% |
Zucker | 3 Jahre | Speisekammer, Vorratsschrank | +8 bis +12°C 50-60% |
Halbkonserven | |||
Fleisch, Fisch, Salate | 2 Wochen bis 3 Monate | Kühlschrank | +2 bis +4°C 60-70% |
Vollkonserven | |||
Vollkonserven | 1-4 Jahre MHD beachten | Speisekammer, Vorratsschrank | +15 bis +20°C |
Eingemachtes | |||
Luftdicht verschlossene Gläser: Obst, Gemüse, Fleisch | 1-2 Jahre | Keller | +8 bis +12°C |
Tiefkühlkost | |||
Speiseeis (je nach Bestandteilen) | 1-2 Monate | Gefrierschrank | -18°C und kälter |
Fertiggerichte, Backwaren, Torten | 2-3 Monate | Gefrierschrank | -18°C und kälter |
Hackfleisch | Verbrauchsdatum beachten | Gefrierschrank | -18°C und kälter |
Alles andere | 3 Monate | Gefrierschrank | -18°C und kälter |
Zu Beachten:
Lebensmitteln sollten über das MHD hinaus auf Genießbarkeit überprüft werden, bevor diese im Biomüll entsorgt werden.
[Quelle: sgd; Lebensmittelkunde; Kap.: Schad- und Zusatzstoffe; Überwachung, Hygiene; S. 56ff.; Autorin: Annette Tschepe-Neumann]