Verhaltensregeln

Die hier beschriebenen Regeln gelten für:

  • den Gelben Sack
  • die Gelbe Tonne
  • den Wertstoffsack
  • die Wertstofftonne

Wieso gelten die Regeln auch für den Wertstoffsack/die Wertstofftonne?

Da der Wertstoffsack/die Wertsofftonne i.d.R. auch Stoffe aufnehmen (bspw. Verkaufsverpackungen und StNVP), die nach deren Eigenschaften in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören, unterliegen auch diese Stoffe für den Wertstoffsack/die Wertstofftonne den gleichen Prinzipien.

Was sind Verkaufspackungen?

Verkaufsverpackungen dienen zum Schutz und Verkauf von Lebensmitteln, Getränken, Werkzeugen usw. (s. Gelber Sack/Gelbe Tonne). Diese Verpackungen werden über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt, regional mit der Einführung über den Wertstoffsack/die Wertstofftonne.

Beispiel: Ein Farbeimer ist eine Verkaufsverpackung, da die Absicht besteht, die Farbe und nicht den Eimer zu nutzen. Dieser Farbeimer ist über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne bzw. den Wertstoffsack/die Wertstofftonne zu entsorgen (sofern restentleert). Ein Putzeimer ist keine Verkaufsverpackung und gehört in den Restmüll, mit Ausnahme für den Wertstoffsack/die Wertstofftonne.

Was sind Stoffgleiche Nichtverpackungen (StNVP)?

Das sind Stoffe, die ebenfalls wieder in den Recyclingkreislauf zurückfließen und mit der Verpackung i.d.R. nicht zu vergleichen sind. (s. Wertstoffsack/Wertstofftonne)

Wie werden Verkaufsverpackungen behandelt?

Restentleert

Verkaufsverpackungen müssen restentleert sein; den zu entsorgenden Inhalt nur über den Restmüll bei anorganischen bzw. Biomüll bei organischen (Nahrungsmittel) Stoffen und nicht über die Spülung/Toilette entsorgen.

Die Entsorgung über die Spülung/Toilette birgt Nachteile:

a) Verstopfung der Abflüsse;

b) Ratten und andere Schädlingen siedeln sich in der Kanalisation an;

c) erhöhte Kosten der Wiederaufbereitung im Klärwerk.

Nicht spülen

Bitte nicht spülen, da wertvolles Trinkwasser verschwendet wird. Nicht gespülte Leicht- und Verkaufsverpackungen können auch verarbeitet werden. Sie waschen ja auch nicht Ihr Auto, wenn Sie es verschrotten.

Außerdem besteht auch hier die Gefahr, dass sich Ratten und andere Schädlinge in der Kanalisation ansiedeln und vermehren.

Geruchs- und Schimmelbildung

Bei zu starker Verschmutzung im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen, um hier Geruchs- und Schimmelbildungen zu vermeiden. Gerüche locken vor allem in ländlich geprägten Gebieten Wildtiere an.

Schimmel stellt für die Benutzung und den Müllwerker eine zusätzliche Gefährdung dar.

Nicht ineinanderfügen

Verkaufsverpackungen nicht ineinanderfügen, da die Sortierung häufig vollautomatisch erfolgt. Zusammengefügte Materialien können dann nicht mehr richtig erkannt werden - eine Sortierung ist nicht mehr in vollem Umfang möglich.

Verschlussdeckel- und folien getrennt in den Sack/die Tonne

Auch sollten die Verschlussdeckel und-folien vom Kunststoffkörper getrennt in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne bzw. den Wertstoffsack/die Wertstofftonne gegeben werden, da der automatische Sortierprozess diese voneinander getrennten Kunststoffe i.d.R. besser erkennen kann.

Infos beachten

Achten Sie auf die Infos auf dem Gelben Sack /der Gelben Tonne, um einen groben Überblick über die Art der einzufügenden Materialien zu erhalten.

Nur für Leicht- und Verkaufsverpackungen

Gelbe Säcke sind so konstruiert, dass sie nur Leicht- und Verkaufsverpackungen aufnehmen können (häufig bemängelt, die Säcke seien zu dünn). Schwere Säcke reißen auf (häufig falsche Befüllung). Denken Sie in diesem Zusammenhang an die Müllwerke, die durch zu schwere Säcke körperlich belastet werden.

Scharfkantige Materialien bedingen das Aufreißen der Säcke und sollten im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgt werden.

Routinierte Müllwerker

Müllwerker sind routiniert und können häufig am Gewicht eine falsche Befüllung feststellen.

Falsche Befüllung

Falsch befüllte Säcke bleiben in der Regel stehen.

Gekennzeichnet werden falsch befüllte Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen (Ausnahmen können Wertstoffsäcke und -tonnen darstellen) mit einem zumeist roten Aufkleber, mit dem Hinweis der falschen Befüllung und der Aufforderung, den Gelben Sack/die Gelbe Tonne sortiert zur nächsten Abfuhr bereitzustellen.

Nutzung des Gelben Sacks/der Gelben Tonne bzw. des Wertstoffsacks/der Wertstofftonne

Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen bzw. Wertstoffsäcke und Wertstofftonnen dürfen nur für die Sammlung von Leicht- und Verkaufsverpackungen aus Metall-, Kunststoff- und Verbundstoffen bzw. „Stoffgleiche Nichtverpackungen“ verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.

Abfuhrtag

Bereitstellen der Gelben Säcke/der Gelben Tonne bzw. der Wertstoffsäcke/der Wertstofftonne am Tag der Abfuhr i.d.R. ab 6 Uhr morgens.