Die Verpackungsarten und ihre Funktionen

Aus den Anforderungen leiten sich im Wesentlichen drei Hauptfunktionen der Verpackung ab:

Schutzfunktion
Qualitätssicherungs-, Haltbarkeits- und Hygienefunktion

Rationalisierungs- und Handlingsfunktion
Lager-, Transport-, Umschlags- und Portionierungsfunktion

Kommunikationsfunktion
Werbe-, Marketing- und Informationsfunktion

Anforderungen an Verpackungen

Logistikteilnehmer

Anforderungen an die Verpackung

Produzent der Ware

optimale Vermarktung der Ware;

ausreichende Schutzeigenschaften;

niedrige Kosten;

technisch problemlose Realisierung der Herstellung;

verkaufsfördernde Gestaltung

Produzent der Verpackung

optimale Vermarktung der Verpackung;

niedrige Kosten;

technisch problemlose Realisierung;

verkaufsfördernde Gestaltung

Transportwesen

optimale Anpassung an das logistische Konzept;

geringes Gewicht, rationelles Be- und Entladen;

optimale Nutzung des Transport- und Lagerraumes;

Widerstandsfähigkeit gegen Belastung bei Warenumschlag,

Lagerung und Transport

Handel

rationelle Handhabung und rascher Umsatz;

Transportverpackungen: platzsparend, leicht zu öffnen, zu entfernen und zu entsorgen;

Verbrauchs- bzw. Verkaufsverpackungen: werbewirksam, platzsparend, optimale Handhabung, diebstahl- und manipulationssicher

Konsument

Unterstützung von Einkauf und Gebrauch (Convenience-Produkte; engl.: convenience: Zweckmäßigkeit; Annehmlichkeit);

schnelle Erkennbarkeit der Ware;

Übereinstimmung von Inhalt und Gestaltung (keine Mogelverpackung);

gute Handbarkeit;

Sicherheit gegenüber äußeren Einflüssen;

geringes Gewicht;

preiswert, leicht zu entsorgen oder wiederzuverwenden

Behörden

Einhaltung der juristischen und ökologischen Bedingungen;

keine Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben

Entsorgungswirtschaft

rationelle Entsorgung;

Nutzung von Ressourcen;

Beachtung ökologischer Vorgaben

Obwohl die Verpackung eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Ware darstellt, eine rationelle Distribution bis zur Verwendung beim Endverbraucher ermöglicht und gleichzeitig der Information und Werbung dient, ist sie häufig Gegenstand der öffentlichen Kritik.
Verpackungsabfälle haben in Deutschland zwar nur einen Anteil von 5 Prozent des gesamten Abfallaufkommens, aber infolge ihrer (voluminösen) Verbreitung und ihrer sehr begrenzten Nutzungsdauer, dienen Verpackungen für die Durchsetzung der Grundsatzforderung des KrWG:
vermeiden, verringern und verwerten (§ 6 KrWG).

Die Verringerung des Verpackungsaufwandes und die Erzielung eines möglichst hohen Wiederverwendungsgrades ist aus Sicht der Materialressourcen und -schonung sinnvoll, darf jedoch nicht zulasten der Funktionserfüllung der Verpackung gehen.
Sinnvoll wäre hier ein Design zu entwickeln, um den unnötigen Einsatz von Kunststoffen zu ermöglichen. Demnach sollte eine Verpackung für jeden Versandweg und Erzeugnis maßgeschneidert sein und ist nach dem heutigen Stand der Technik durchaus realisierbar.
Auch das Verhalten beim Einkauf sollte zusätzlichen Anreiz dafür sein, unnötige Verpackungen zu vermeiden, indem diese Waren konsequent nicht gekauft werden.

[Quelle: Verfasser: Karl Joachim Thome-Kozmiensky; Entsorgung von Verpackungsabfällen 2014; TK-Verlag;]

Verpackungen werden wie folgt klassifiziert:

Verpackungsart

Beschreibung

Verpackungen

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte, zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungszeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.

Verkaufsverpackungen

Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen im Sinne der Verpackungs-Verordnung (VerpackV) sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr (direkt an der Anfallstelle z.B. Imbiss).

Umverpackungen

Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind.

Transportverpackungen

Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen.