Verhaltensregel

  • Es dürfen nur solche Abfälle entsorgt werden, die nach der Deponieordnung freigegeben sind.
  • Die Deponie ist für alle berechtigten Personen i.d.R. zugänglich, die privat entsorgen möchten.
  • Gewerbetreibende Entsorger (Gartenbaubetriebe usw.) müssen i.d.R. ein Entgelt zur Entsorgung bezahlen.
  • Keine Fremdstoffe (Plastiktüten, Kunststofftöpfe usw.) auf dem Sammelplatz zurücklassen. Es sollten auch keine scheinbar kompostierbare „Kunststoffsäcke“ Verwendung finden, da diese von anderen Kunststoffabfällen nicht zu unterscheiden sind.
  • Öffnungszeiten beachten.
  • Ablagerungen von Grünabfall außerhalb der Öffnungszeiten stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Das Ablagern von Restmüll/Restsperrmüll ist eine illegale Entsorgung.
  • Maximal-Größe des Grünabfalls beachten (z.B. in der Regel Durchmesser 40 cm bei Baumstämmen)
  • Zufahrtswege, Ablade- und Rangierflächen frei von Ablagerungen halten, damit alle ordnungsgemäß ein- und ausfahren können.
  • Wenn möglich Grünabfallsammelstellen am Wohnort nutzen.