Restsperrmüll gesichert bereitstellen; bedenken Sie, dass vor allem spielende Kinder verletzt werden könnten
Restsperrmüll darf den gesicherten Fußgängerweg nicht behindern
Wer Restsperrmüll bereitstellt, hat auch die Sorgfaltspflicht
Das Bereitstellen von Problemabfällen ist nicht gestattet
Frühzeitig am Tag der Abfuhr, in der Regel 6.00Uhr morgens bereitstellen
Holz vom restlichen Sperrmüll trennen
Materialien aus dem Baubereich werden vom Restsperrmüll in der Regel nicht mitgenommen
Haushaltsgegenstände, die in die Restmülltonne passen, werden nicht vom Sperrmüll entsorgt.
Metallteile sollten nicht dem Sperrmüll bereitgestellt werden. Am besten zum Schrottplatz oder Wertstoffhof. (Wir sagen Ihnen, wo Sie am meisten Geld für Ihren Metall-Schrott erwirtschaften können.)