Von wem können und wie werden Elektrogeräte entsorgt?

In der Regel können nur Haushalte, die über Restmülltonnen angeschlossen sind, Elektrogeräte z.T. kostenlos entsorgen:

  • Elektrokleingeräte über Umweltmobil, Wertstoffhof, AWB, zertifizierten Entsorger und/oder Händler. Händler ab einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmeter sind zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet.
  • Großgeräte (z.B. Fernsehgeräte, Kühl- und Gefriertruhe usw.) i.d.R. über die Anmeldung als gesonderte Abfuhr über Kreis- und Stadtverwaltung bzw. AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb).
  • Sind die Elektrogeräte noch funktionsfähig, dann können Sie diese auch weitergeben oder verkaufen. Auf keinen Fall sollten Altgeräte informellen Sammlern überlassen werden, da diese die Geräte u.U. bei nachträglichem Nichtgebrauch über die Natur entsorgen. Informelle Sammler sind diejenigen, die, ohne behördliche Erlaubnis, Schrotte sammeln und diese im eigenen Interesse „vermarkten“.