Laptop/PC/Router

Bei der Entsorgung ausgedienter Geräte, die zur Datenverarbeitung verwendet worden sind , sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Zugang zu Daten durch dritte Personen verhindert wird.

Sowohl die Festplatte eines Laptops oder stationären Rechners [PC], wie auch ein Router selbst, beinhalten Bauteile, die Daten speichern.

Diese Daten können auch nach einem scheinbaren Defekt des Geräts abgerufen werden. Es sollte jedem bewusst sein, dass sensible Daten nicht zugänglich gemacht werden sollten.

In dem Beispiel eines Laptops sollte die Festplatte entfernt und unbrauchbar gemacht werden, wenn nicht über ein gesondertes Programm mögliche Daten zuvor gelöscht worden sind. Das unbrauchbare Bauteil kann anschließend der geregelten Entsorgung (Elektroaltgerät) zugeführt werden.

Der Router kann unter Umständen Zugangsdaten und Passwörter speichern, die durch Profis abgerufen werden können.

Deshalb: Schützen Sie Ihre Privatsphäre, indem Sie Daten restlos beseitigen.

Das sollte vor allem für alle gelten, die beruflich (Steuerbüro, Kanzleien, Ämter usw.) mit Daten Dritter zu tun haben und dem Datenschutzgesetz in besonderer Form unterliegen.