Wer ist an die Restmüllabfuhr angeschlossen?

Jede, beim Einwohner- Melde- Amt gemeldete Privat-Person, ist an die Abfuhr zwingend angeschlossen.

Auch Unternehmungen können über "hausmüllähnliche" oder "produktionsspezifische" Abfälle erfasst und somit über die Abfuhr angeschlossen sein.