Fehlbefüllte Bio-Abfall-Gefäße

Sollte eine Fehlbefüllung der Abfallgefäße durch den Müllwerker oder Detektoren (wie sie in vielen Kommunen an den Müllfahrzeugen vorhanden sind) festgestellt werden, dann kann dieser Bio-Abfall-Behälter wie folgt behandelt werden:

  • Nachsortierung (in der Regel die unhygienische Art); das Müllgefäß wird nicht entleert oder
  • gebührenpflichtige Banderole, die sich nach der Größe der zu entleerenden Bio-Tonne richtet. In diesem Fall wird durch Anbringen einer Banderole am Transportgriff des Müllgefäßes oder als Aufkleber der unsortierte Bioabfall als Restmüll behandelt; die Tonne wird dann bei einer Restmüll-Tour entleert oder
  • Sonderabholung über ein Restmüllfahrzeug und gesonderte Berechnung der Abfuhr.